Folgende Artikel können zollfrei in die Türkei eingeführt werden:
200 Zigaretten und 50 Zigarren oder 200 g Tabak und 200 Stück Zigarettenpapiere oder 50 g Kautabak oder 200 g Pfeifentabak oder 200 g Schnupftabak [1];
1 l oder eine 700 ml-Flasche Wein und/oder Spirituosen;
5 Flaschen Parfüm (je 120 ml);
Kaffee und Tee für den persönlichen Gebrauch;
Geschenke im Wert von bis zu 255,65 €;
elektronische Geräte im Wert von bis zu 255,65 €
Anmerkung
(a) Zusätzlich können bei der Einreise 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak zollfrei im Duty-free-Shop gekauft werden. (b) Nur bestimmte Artikel für den persönlichen Gebrauch dürfen zollfrei eingeführt werden. Eine vollständige Liste ist vom Generalkonsulat erhältlich. (c) Ausländische Touristen sollten ihre Wertsachen bei der Einreise in ihrem Reisepass registrieren lassen, damit es später bei der Ausreise zu keinen Problemen kommt. (d) Für spitze Instrumente und Waffen ist eine Einfuhrerlaubnis erforderlich. (e) Die Einfuhr von Rauschgiften aller Art ist streng verboten. Es wird darauf hingewiesen, dass Drogenschmuggel in und aus der Türkei wie auch der illegale Drogenkonsum mit hohen Gefängnisstrafen geahndet werden. (f) Die Einfuhr von mehr als einem Set Spielkarten ist verboten.
Exportbeschränkungen
(a) Die Ausfuhr von Souvenirs wie z. B. Teppichen unterliegt strengen Zollbestimmungen (je nach Alter und Wert). (b) Der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von Antiquitäten (z.B. alt aussehende Gegenstände, Fossilien, behauene Steine) ist verboten und kann mit Gefängnis bis zu 10 Jahren bestraft werden. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an einigen Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung einzuholen. (c) Für die Ausfuhr von Mineralien benötigt man eine Lizenz (Ministerium für Bergbau und Forschung). (d) Die Ausfuhr von Getreideprodukten, Tee, Kakao, Kaffee und Gewürzen ist verboten.
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